113 résultats - Terrain à bâtir à vendre à Canton Argovie (Aargau)

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Prix sur demande
4 pièces
Kirchfeldweg 26, 5036 Oberentfelden

422 M2 WOHNBAULAND MIT ALTLIEGENSCHAFT

422 m2 Wohnbauland mit AbbruchobjektIn der Gemeinde Oberentfelden, in einer Gegend mit hoher Wohn- und Lebensqualität, verkaufen wir an sonniger und ruhiger Lage ein Grundstück mit Altbau (1922) und viel Potenzial.Ob Reihen-, Doppel- Ein- oder Mehrfamilienhaus ? hier bieten sich viele Möglichkeiten. Es wäre auch denkbar, die bestehende Liegenschaft zu sanieren.Dank der verkehrstechnisch guten Lage bietet dieser Standort ein attraktives Lebensumfeld für Menschen, die Zukunft gestalten.Das Bauland kann frei besichtigt werden. Für eine Besichtigung des Altbaus wenden Sie sich bitte direkt an uns.Dieses Angebot besticht durch folgende Vorteile:? voll erschlossenes Bauland? keine Architektur- oder Unternehmerverpflichtung? keine Miet- und Pachtverhältnisse? ruhige, familienfreundliche Lage? sofort verfügbar? Gemeindesteuerfuss 110%Parzelle? Grundstückfläche: 422 m²? W3? https://www.oberentfelden.ch/sites/default/files/2018-11/Bau_und_Nutzungsordnung_0.pdfW3KaufpreisAbgabe eines verbindlichen schriftlichen Angebotes mit folgenden Angaben bis spätestens 14.04.2024 (Posteingang):? Personalien der Käuferschaft? Kaufpreis? Finanzierungsnachweis (Schweizerisches Finanzierungsinstitut)Der Verkauf erfolgt grundsätzlich an die/den Meistbietende/n. Bei Vorliegen von gleichwertigen Offerten kann eine zweite Angebotsrunde mit einer beschränkten Anzahl Interessenten durchgeführt werden. Der Verkäufer behält sich vor, das Verkaufsverfahren ohne Zuschlag abzubrechen und von einem Verkauf abzusehen.Verkehr: Oberentfelden profitiert von einer ausgezeichneten Verkehrsanbindung. Ausserhalb des Dorfes befindet sich der Autobahnanschluss an die A1(Zürich-Bern) - in 4 Minuten kann die Fahrt auf der Autobahn losgehen! Zudem verfügen wir über ein Strassennetz in alle Himmelsrichtungen! Die Bahn bringt Sie sicher und schnell Richtung Aarau, Lenzburg, Zofingen oder Schöftland.Schulen: Die Gemeinde verfügt über sechs Kindergärten und drei Schulhäuser, in denen sämtliche Schulstufen der obligatorischen Volksschule absolviert werden können (Primarschule, Realschule, Sekundarschule, Bezirksschule). Die nächstgelegene Kantonsschule (Gymnasium) befindet sich in Aarau.Einkauf: Oberentfelden vermag alle Bedürfnisse abzudecken, welche an eine moderne Wohngemeinde gestellt werden. Neben den Grossverteilern Migros, Coop mit grossem Bau- und Hobby-Markt und Aldi, befindet sich mitten im Dorf ein Sparladen. Dazu kommen weit über das Dorf hinaus bekannte Fachgeschäfte und Gewerbebetriebe.Freizeit: Viele Vereine bieten die Möglichkeit sich kulturell, sportlich oder politisch zu engagieren. Das übrige Freizeitangebot erstreckt sich vom aktiven Vita-Parcours gleich neben dem Frei- und Hallenbad, über eine 18 Loch Golfanlage, dem Tenniscenter bis hin zum familiären Besuch des Wildparks "Roggenhausen

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CHF 1’950.–
5502 Hunzenschwil

Bauland in der Dorfkernzone inklusiv MFH-Projekt

Mehrfamilienhaus-Neubauprojekt mit 8 EinheitenModernes Mehrfamilienhaus-ProjektSehr interessantes, modernes Neubau-Projekt in der Dorfkernzone mit 7 Wohnungen und einem Büro.Es besteht keine Achitekturverpflichtung. Das Projekt kann so übernommen und angepasst werden. Maximal erlaubte Höhe bei Schrägdach 12.5 m, Fassadenhöhe 9.50 mDie Dorfkernzone D dient der Erhaltung des dörflichen Charakters des historischen Dorfkerns und dem Erhalt des typischen engen Strassenraumes. Sie ist bestimmt für Wohnen sowie nicht störende Gewerbebetriebe.Bei der Beurteilung des Bauvorhabens in Bezug auf ihre Einordnung in das Orts- und Strassenbild orientiert sich der Gemeinderat am Charakter der historischen Überbauung und Umgebung. Insbesondere sind folgende Kriterien zu prüfen; Stellung, Staffelung, Volumen, und kubische Erscheinung, Dachgestaltung, Dachaufbauten, Material- und Farbwahl sowie die Gestaltung der Umgebung. Es sind nur Schrägdächer wie Sattel-, Krüppelwalm- und Walmdächer zulässig. Die Schrägdächer haben in der Regel eine Neigung von 30 Grad und 40 Grad aufzuweisen. Für untergeordnetet Gebäudeteile und Kleinbauten sind abweichende Dachneigungen sowie andere Dachformen zulässig. Hauptbauten sind in der ersten Bautiefe zu alten Schulweg, bzw. zur Dorfgasse giebelständig auszurichten. Für Nebenbauten und bei Kreuzgiebel sind Abweichungen zulässig. Die Gebäude, welche für den Erhalt des engen Strassenraums wichtig sind, sind im Bauzonenplan blau bezeichnet. Ersatzneubauten haben die Stellung und den Abstand zur Strasse zu beachten. Geringfügige Abweichungen sind aus verkehrstechnischen und verkehrsplanerischen Gründen möglich, sofern es für den Ortsbildschutz nicht wichtig ist. Alle Bauten und alle baulichen Massnahmen sowie Abbrüche von Bauten oder Bauteilen sind bewilligungspflichtig. Diese Bestimmung gilt insbesondere auch für Sende- und Empfangsanlagen.

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