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CHF 313’720.–
Ziegelried, 3054 Schüpfen

Verwirklichen Sie Ihr Traumobjekt

Das Aussendorf Ziegelried Haben Sie den Wunsch nach einem Leben umgeben von Natur? Ziegelried ist ein Aussendorf und gehört zur Gemeinde Schüpfen. Weitere dazugehörende Dörfer sind nebst Ziegelried - Allenwil, Bundkofen, Bühlhof, Bütschwil, Gsteig, Hard, Saurenhorn, Schüpberg, Schwanden und Winterswil.Ziegelried liegt westlich von der Gemeinde Schüpfen und ist eingebettet in die sanfte Hügellandschaft des Berner Seelandes. Das wunderschöne Naherholungsgebiet mit viel Wald und Wiesen, viele ältere, geschützte oder erhaltenswerte Wohnhäuser prägen das Dorf.In Ziegelried wird eine Primar- sowie Tagesschule für Kinder von der 1. bis 6. Klasse geführt. Nach dem Übertrittsverfahren in der 6. Klasse werden die Schüler für die 7. Klasse ins Real- oder Sekundarniveau eingestuft. Die Schule befindet sich im Dorf Schüpfen. Für naturverbundene Menschen und Tierfreunde ist Ziegelried der ideale Ort, um neue Wege zu gehen. Das Dorf vermittelt ein Gefühl des Zusammenlebens und der Zusammengehörigkeit. Die Gemeinde Schüpfen Die Gemeinde Schüpfen zählt 3'795 Einwohner/innen und liegt zentral, zwischen den zwei grössten Städten des Kantons Bern (Bern & Biel). Die Versorgung in Schüpfen für den täglichen Bedarf ist durch ein vielfältiges Angebot sichergestellt (Detailhandelsgeschäfte, Bäckerei, Metzgerei, Post, Drogerie, Zahnärzte, Ärztezentrum). Viele weitere Angebote werden durch das aktive Schüpfener Gewerbe erbracht. Zudem bestehen in Schüpfen mit diversen Restaurants und Hotels genügend Angebote, um sich kulinarisch verwöhnen zu lassen.Auch das Freizeitangebot ist mit beinahe 40 Dorfvereinen sehr vielseitig und ist ein Spiegelbild des aktiven Dorflebens.Die Anbindung der Gemeinde an den öffentlichen Verkehr ist durch die S3 (Bern - Biel) gewährleistet, zudem gibt es in Schüpfen eine Autobahnauffahrt in Richtung Biel. Die Auffahrt Richtung Bern befindet sich in der Lätti und ist in 6 Fahrminuten erreichbar.Webseite Gemeinde: www.schuepfen.chBaulandgrundstück in der Wohn- & Gewerbezone WGDie Ruhe, die Umgebung aus Natur, Wald und Wiesen, der Raum für Gemüseanbau und die Kleintierhaltung zeichnen die Lage sowie die Gegebenheiten des Grundstückes aus. Das Grundstück mit der Weitsicht auf den Jura und das Seeland verfügt über eine Fläche von ca. 543.00 m2 und grenzt auf der Süd- und Westseite an die Landwirtschaftszone. Aufgrund der Gegebenheiten eignet sich das Baulandgrundstück für ein: • Einfamilienhaus • Zweifamilienhaus (2 Wohnungen à je 143.00 m2) • Doppeleinfamilienhaus (2 Einheiten à je 136.00 m2) • Einrichtungen/Bauten für die hobbymässige Kleintierhaltung sind auf dem Baulandgrundstück zu realisieren Technische Daten/Vorschriften Baulandgrundstück • Wohn- und Gewerbezone WG • ca. 543.00 m2 • im Ortsbildschutzgebiet • teilerschlossen • keine Architektenverpflichtung Baupolizeiliche Masse, etc.: • Grenzabstand klein (kG): 5.00 m • Grenzabstand gross (gG): 8.00 m • Fassadenhöhe traufseitig: 10.00 m • Gebäudelänge (GL): 50.00 m • Vollgeschosse: frei • Lärmempfindlichkeitsstufe (LSV): III • Gefahrenkarte: kein Eintrag • Perimeter/Gefahrenkarte: kein Eintrag • Grenzbaurecht für unbewohnte Nebenbauten z.L. Grundstück 952 https://oerebview.apps.be.ch//Angrenzendes Weideland (Pachtmöglichkeit)Das Landwirtschaftsgrundstück mit ca. 4'004.00 m2 unterliegt den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB, SR 211.412.11) samt Verordnung SR 211.412.110).Der Erwerb ist nur einem Selbstbewirtschafter (landwirtschaftlicher Betrieb) vorenthalten. Ebenfalls die Erstellung von Einrichtungen wie ein Auslauf sowie die Errichtung von Bauten wie Boxen, Futter-, Einstreu- sowie das Mistlager. Bei Bedarf kann das Landwirtschaftsgrundstück als Weideland für die hobbymässige Kleintierhaltung vom heutigen Eigentümer langfristig gepachtet werden.

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CHF 1’602’000.–
Golpisbergstrasse, 3512 Walkringen

Attraktive Baulandparzelle an leicht erhöhter Aussichtslage

Das Bauland liegt an leicht erhöhter, sonniger Aussichtslage im Dorfkern von Walkringen. Die Parzelle mit rund 2'500 m² bietet Potenzial für verschiedene Nutzungsmöglichkeiten. Von einer Wohnüberbauung mit Einfamilienhäusern, Doppel-Einfamilienhäusern und/oder Mehrfamilienhäusern - hier ist vieles realisierbar. Die Gemeinde Walkringen liegt an einer ideale Verkehrslage an der Burgdorf-Thun-Strasse sowie an der BLS-Linie Solothurn-Burgdorf-Thun.Auszug BaureglementDas Bauland befindet sich in der Ortkernschutzzone von Walkringen. Folgende Nutzungsart gilt gemäss dem Baureglement der Gemeinde Walkringen: Ortskerne, die in ihrer Gesamterscheinung, ihren traditionellen Elementen und charakteristischen Einzelheiten sowie in ihren Strassenraum- und Platzverhältnissen weitgehend zu erhalten sind. Einzelne Ergänzungen von Gebäuden und Gebäudegruppen sind möglich.Wohn-, Geschäfts- und Dienstleistungsbetriebe. Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe sind im Rahmen der Lärmschutzverordnung zugelassen. Anbauten, Kleinbauten und Neubauten können nur bewilligt werden, wenn sie: a) den Schutzzweck der gesamten Kernzone und der einzelnen Objekte nicht beeinträchtigen;b) das einheitliche Strassen- und Platzbild sinnvoll ergänzen;c) sich gut in das Ortsbild integrierenFür Bauvorhaben ist die Bauvoranfrage bei der Gemeinde empfohlen, da für die betroffene Parzelle teilweise noch das alte Baureglement von 2004 gilt. Hier die Präzisierung der involvierten Raumplanerin über die aktuelle Sachlage: "Es wurde dannzumal eine ZPP a Walkringen Dorf vorgeschlagen, die dann aber nie über den Planungsstand hinauskam. Um den Perimeter verdichtet bebauen zu können, wäre eine ZPP sinnvoll und anzustreben (aber nicht zwingend) - dies müsste aber von den Grundeigentümern initiiert und geplant werden. Die Parzellen 1281 und 243 können individuell beplant werden. Die Grundeigentümer können heute nach den Vorschriften des GBR 2004 bauen (d.h. gemäss Kernzone K2) und zweigeschossige Bauten mit einer MAXIMALEN Ausnützungsziffer von 0.65 erstellen. Eine MINIMALE Ausnützung gibt es gemäss den alten Vorschriften nicht. Dazu wird die Sistierung mittels Schreiben an den Kanton aufgehoben. Dank der Sistierung kann die Parzelle auch in eine neue Zone (eine der Grundzonen gemäss GBR 2014) oder aber (bei spezielleren Anliegen) einer Zone mit Planungspflicht ZPP oder gar einer Überbauungsordnung überführt werden. Dazu ist eine ordentliche Zonenplanänderung nötig (Dauer 1.5 bei Grundzone, 2 Jahre bei UeO). Sinnvollerweise wird die Parzelle mit der Sistierung veräussert, da die Zuordnung zu einer neuen Zone erst Sinn macht, wenn die Bebauungsabsichten geklärt sind."Eckdaten BaulandUntenstehend finden Sie weitere wichtige Fakten: Erschliessung:Die Baulandparzelle ist zurzeit noch nicht erschlossen. Da sich die Baulandparzelle direkt an die Hauptstrasse angrenzt, wird die Zuführung problemlos und kostengünstig erfolgen können.Altlasten:Das Gelände ist als nicht belasteter oder sanierungsbedürftiger Standort im Kataster des Kantons Bern eingetragen.Erdwärme und Fernwärme:Bohrungen für Erdwärmesonden sind erlaubt. Der Anschluss an den Wärmeverbund Walkringen ist möglich.