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CHF 515’970.–
Byfang neben 27b, 3664 Burgistein

Bauland in Burgistein für Einfamilienhaus

Nach der Genehmigung der Teilrevision der Ortsplanung bieten wir neu an:Neubau eines ansprechenden Einfamilienhauses mit WeberHaus in ruhiger, aber nicht abgelegener Lage in Burgistein auf 900 m2 Grund nahe Bern und Thun!Im Baulandpreis inbegriffen ist bereits der Anteil an der Erneuerung der Zufahrtstrasse!Das voll erschlossene Grundstück für das Einfamilienhaus befindet sich an leichter Hanglage in Burgistein. Die Lage ist sehr idyllisch, da ein Bach nebenan fliesst. Vom Grundstück geniessen Sie eine unverbaubare Sicht auf das Gürbetal und die grüne Gegend. Hier wohnen Sie ruhig, aber nicht abgelegen! Vom oberen Stockwerk sehen Sie auf die Alpen. Zudem profitiert das Bauland von der ganztägigen Besonnung. Es besteht eine Architekturverpflichtung.Mit dem 5.5 Zimmer-Beispielhaus beläuft sich das Gesamtbudget auf 1.326.000 CHF. Mit 6.5-Zimmern, einer sehr exklusiven Holzfassade, einem Balkon und einem Erker mit viel Glasfläche beläuft sich das Gesamtbudget auf 1.466.400 CHF.Natürlich können Sie zusammen mit unserer schweizer Architektin Ihr ganz persönliches Wunschhaus planen und erhalten auf diese Planung dann wiederum einen garantierten Festpreis.Burgistein als WohnortDank der ruhigen, sonnigen und aussichtsreichen Wohnlage hat sich mit der Bautätigkeit vor allem im Einfamilienhausbereich die Gemeinde vergrössert. Die Einwohnerzahl ist in den letzten Jahren konstant geblieben. Die vorhandene Baulandreserve in bevorzugter Lage soll diese Entwicklung auch in den nächsten Jahren garantieren. Am öffentlichen Verkehr ist die Gemeinde im Talbereich durch die Bahnstation Burgistein mit der S4/S44 erschlossen, welche im Taktfahrplan die Verbindungen nach Bern und Thun sicherstellt. Durch eine Busverbindung ist die Gemeinde ab Burgistein mit Riggisberg verbunden. Die modernen Schulanlagen mit dem Jugendtreff im Burgiwil, sowie die neu sanierte Wasserversorgung zeigen Burgistein als einen komfortabeln Wohnort, was auch der Campingplatz beweist. Die verschiedenen Ortsvereine mit ihren Angeboten stellen sicher, dass sich alle Neuzuzüger rasch in Burgistein heimisch fühlen.Haben wir Ihr Intereese geweckt? Dann bestellen Sie bitte die ausführlichen Unterlagen zu diesem Projekt oder vereinbaren einen Termin mit uns. Wir beraten Sie gerne unverbindlich. Für erste Fragen rufen Sie uns einfach an (auch am Wochenende).

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CHF 1’587’600.–
Golpisbergstrasse, 3512 Walkringen

Attraktive Baulandparzelle an leicht erhöhter Aussichtslage

Das Bauland liegt an leicht erhöhter, sonniger Aussichtslage im Dorfkern von Walkringen. Die Parzelle mit rund 2'500 m² bietet Potenzial für verschiedene Nutzungsmöglichkeiten. Von einer Wohnüberbauung mit Einfamilienhäusern, Doppel-Einfamilienhäusern und/oder Mehrfamilienhäusern - hier ist vieles realisierbar. Die Gemeinde Walkringen liegt an einer ideale Verkehrslage an der Burgdorf-Thun-Strasse sowie an der BLS-Linie Solothurn-Burgdorf-Thun.Auszug BaureglementDas Bauland befindet sich in der Ortkernschutzzone von Walkringen. Folgende Nutzungsart gilt gemäss dem Baureglement der Gemeinde Walkringen: Ortskerne, die in ihrer Gesamterscheinung, ihren traditionellen Elementen und charakteristischen Einzelheiten sowie in ihren Strassenraum- und Platzverhältnissen weitgehend zu erhalten sind. Einzelne Ergänzungen von Gebäuden und Gebäudegruppen sind möglich.Wohn-, Geschäfts- und Dienstleistungsbetriebe. Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe sind im Rahmen der Lärmschutzverordnung zugelassen. Anbauten, Kleinbauten und Neubauten können nur bewilligt werden, wenn sie: a) den Schutzzweck der gesamten Kernzone und der einzelnen Objekte nicht beeinträchtigen;b) das einheitliche Strassen- und Platzbild sinnvoll ergänzen;c) sich gut in das Ortsbild integrierenFür Bauvorhaben ist die Bauvoranfrage bei der Gemeinde empfohlen, da für die betroffene Parzelle teilweise noch das alte Baureglement von 2004 gilt. Hier die Präzisierung der involvierten Raumplanerin über die aktuelle Sachlage: "Es wurde dannzumal eine ZPP a Walkringen Dorf vorgeschlagen, die dann aber nie über den Planungsstand hinauskam. Um den Perimeter verdichtet bebauen zu können, wäre eine ZPP sinnvoll und anzustreben (aber nicht zwingend) - dies müsste aber von den Grundeigentümern initiiert und geplant werden. Die Parzellen 1281 und 243 können individuell beplant werden. Die Grundeigentümer können heute nach den Vorschriften des GBR 2004 bauen (d.h. gemäss Kernzone K2) und zweigeschossige Bauten mit einer MAXIMALEN Ausnützungsziffer von 0.65 erstellen. Eine MINIMALE Ausnützung gibt es gemäss den alten Vorschriften nicht. Dazu wird die Sistierung mittels Schreiben an den Kanton aufgehoben. Dank der Sistierung kann die Parzelle auch in eine neue Zone (eine der Grundzonen gemäss GBR 2014) oder aber (bei spezielleren Anliegen) einer Zone mit Planungspflicht ZPP oder gar einer Überbauungsordnung überführt werden. Dazu ist eine ordentliche Zonenplanänderung nötig (Dauer 1.5 bei Grundzone, 2 Jahre bei UeO). Sinnvollerweise wird die Parzelle mit der Sistierung veräussert, da die Zuordnung zu einer neuen Zone erst Sinn macht, wenn die Bebauungsabsichten geklärt sind."Eckdaten BaulandUntenstehend finden Sie weitere wichtige Fakten: Erschliessung:Die Baulandparzelle ist zurzeit noch nicht erschlossen. Da sich die Baulandparzelle direkt an die Hauptstrasse angrenzt, wird die Zuführung problemlos und kostengünstig erfolgen können.Altlasten:Das Gelände ist als nicht belasteter oder sanierungsbedürftiger Standort im Kataster des Kantons Bern eingetragen.Erdwärme und Fernwärme:Bohrungen für Erdwärmesonden sind erlaubt. Der Anschluss an den Wärmeverbund Walkringen ist möglich.